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   LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17 (https://dejure.org/2018,88861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05.02.2018 - L 14 U 283/17 (https://dejure.org/2018,88861)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - L 14 U 283/17 (https://dejure.org/2018,88861)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2007 - L 14 U 140/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Der weitere u. a. wegen einer Verschlechterung des Hörvermögens gestellte Überprüfungs- und Verschlimmerungsantrag von August 2003 blieb ebenfalls erfolglos (Bescheid der Beklagten vom 14. August 2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. Januar 2004, Gerichtsbescheid des SG Bremen vom 9. November 2004 - S 5 U 24/04, Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 26. April 2007 - L 14 U 140/04 -, Beschluss des BSG vom 13. März 2008 - B 2 U 268/07 B).

    Mit an das LSG Niedersachsen-Bremen in dem Berufungsverfahren L 14 U 140/04 gerichtetem Schreiben vom 18. Juli 2005 hatte der damals anwaltlich vertretene Kläger auch die Übernahme der Kosten für das volldigitale Hörgerät "Sanomed Natura 3" beantragt.

    Die Beklagte leitete diesen Bescheid an das LSG Niedersachsen-Bremen zum Verfahren L 14 U 140/04 weiter, weil dieser Bescheid nach ihrer Auffassung Gegenstand des laufenden Berufungsverfahrens geworden war.

    Mit Schreiben vom 15. April 2014 wies die Beklagte unter Bezugnahme auf das vor dem LSG Niedersachsen-Bremen unter dem Aktenzeichen L 14 U 140/04 geführte Verfahren darauf hin, dass die Übernahme der Kosten für eine Hörversorgung wegen der Unfallfolgen in der Vergangenheit bereits bestandskräftig abgelehnt worden sei.

    Allerdings ergibt sich dies nicht etwa aus dem Urteil des erkennenden Senates vom 26. April 2007 (L 14 U 140/04), denn der Bescheid der Beklagten vom 22. September 2005, der weder in den Anträgen der Beteiligten, noch in den Entscheidungsgründen erwähnt worden ist, war nicht gemäß §§ 153 Abs. 1, 96 SGG Gegenstand des rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahrens geworden.

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RV 18/86

    Bindend gewordener Verwaltungsakt - Rechtwidrigkeit des Verwaltungsakts -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Auch wenn die neue Entscheidung ebenso lautet wie die bindend gewordene Entscheidung, ist in einem solchen Fall der Streitstoff in vollem Umfang erneut zu prüfen (BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17).

    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Hierbei kommt es nach ständiger Rechtsprechung darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des oder der abgelehnten Richter zu befürchten (vgl. BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C -, Juris).

    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 BvR 1081/17; BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C- SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 60 Rz. 10d m. w. N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2011 - L 2 U 4059/10

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren gem § 44 Abs 1SGB 10

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Denn zum einen geht es hier nicht um eine neue rechtliche Prüfung und zum anderen geht der Senat davon aus, dass jedenfalls in Fällen der rechtskräftigen Bestätigung der zu überprüfenden Entscheidung im Rücknahmeverfahren nach § 44 SGB X eine erneute Sachprüfung ähnlich wie nach § 580 ZPO erst stattfinden muss, wenn der vorgebrachte Einwand seiner Art nach geeignet ist, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts darzutun und wenn dieser Einwand eine tatsächliche Grundlage hat (vgl. BSG, Urteil vom 03. Februar 1988 - 9/9a RV 18/86, Juris, Rz. 17; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juni 2011 - L 2 U 4059/10 -, Juris Rz. 27).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Denn insoweit komme es nicht auf die Benennung neuer Tatsachen und Beweismittel an, sondern es handele sich um eine rein juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung, zu der von Seiten des Klägers zwar Gesichtspunkte beigesteuert werden könnten, die aber letztlich umfassend von Amts wegen erfolgen müsse (BSG, Urteil vom 05. September 2006 - B 2 U 24/05 R -, Juris, Rz. 13).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RAz 3/83

    Rechtswidriger Verwaltungsakt - Damalige Rechtsprechung des BSG - Nachträgliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Diese Frage beantwortet sich nach der materiellen Rechtslage, wie sie sich für den geltend gemachten Anspruch zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Überprüfungsentscheidung ergibt (vgl. BSGE 57, 209, 210).
  • BVerfG, 29.06.2017 - 1 BvR 1081/17

    Ablehnungsgesuch und Verfassungsbeschwerde erfolglos

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Dies ist der Fall, wenn das Gericht einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts für sachfremde Zwecke verhindern will oder lediglich eine bloße Formalentscheidung über ein offensichtlich unzulässiges Gesuch trifft, die keinerlei Beurteilung des eigenen Verhaltens durch die entscheidenden Richter und kein Eingehen auf den Verfahrensstand erfordert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2017 - 1 BvR 1081/17; BSG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - B 11 AL 13/09 C- SozR 4-1500 § 60 Nr. 7; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 60 Rz. 10d m. w. N.).
  • LSG Hessen, 14.08.2017 - L 9 SF 37/17

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Unter keinen Umständen ist schließlich die Besorgnis der Befangenheit begründet, wenn lediglich eine für den Betroffenen ungünstige Rechtsansicht des Richters beanstandet wird, ohne dass Gründe dargetan werden, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruht (vgl. zum Ganzen LSG Hessen, Beschluss vom 14. August 2017 - L 9 SF 37/17 AB -, Juris, m. w. N.).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 36.95

    Offene Vermögensfragen: Zweitbescheid oder Änderungsbescheid bei falscher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    Ob eine Behörde eine solche getroffen und damit einen sogenannten Zweitbescheid erlassen hat, ist durch eine am objektiven Sinn der Erklärung orientierte Auslegung des Bescheids zu ermitteln (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 28. März 1996 - 7 C 36/95 -, Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2017 - L 14 U 123/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2018 - L 14 U 283/17
    In diesem Zusammenhang hatte der Senat den Kläger bereits in seinem Beschluss vom 13. März 2017 in dem Verfahren L 14 U 123/15 auf Folgendes hingewiesen:.
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

  • OLG Düsseldorf, 25.02.2015 - 2 U 55/14

    Streitwert eines Antrags auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

  • BSG, 13.03.2008 - B 2 U 268/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 16/12 U 58/99

    Verletztenrente wegen Arbeitsunfalls; Ablehnender Bescheid; Kein Verwaltungsakt

  • OLG Koblenz, 07.02.1992 - 2 U 3/90
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.08.2014 - L 14 U 159/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2010 - L 14 U 140/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2019 - L 14 U 63/19
    Weitere Anträge des Antragstellers auf Übernahme der Kosten für Hörgeräte blieben erfolglos (Bescheide der Antragsgegnerin vom 22. September 2005 und 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 16. Juli 2014, Urteil des SG Bremen vom 23. Oktober 2017 - S 29 U 88/14, Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 5. Februar 2018 - L 14 U 283/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2019 - L 14 SF 1/19
    Für derartige Zwecke kann das Richterablehnungsrecht aber nicht in Anspruch genommen werden, wie dem Antragsteller bereits mit Beschluss des Senates vom 5. Februar 2018 in dem Verfahren L 14 U 283/17 erläutert worden ist.
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